Beitragssatzung


1.  JAHRESBEITRÄGE

In Ausführung von § 6 Satz 2 der Vereinssatzung wird die Beitragssatzung mit nachfolgenden Mitgliedsbeiträgen erlassen:
 

Mitglieder
Mitgliedsbeitrag
über 18 Jahre
70 €
Ehepaare gemeinsam
110 €
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
25 €
Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres20 €
Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres15 €
Mitglieder, die auf Dauer nicht mehr aktiv am Tennissport teilnehmen
30 €

Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden Ehepaaren gleichgesetzt.
Voraussetzung ist das Bestehen eines gemeinsamen Wohnsitzes.

Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre zahlen auf Antrag jeweils die Hälfte der obigen Beiträge.
Die Beitragsermäßigung wird nur gewährt, wenn bis 15. Februar eines jeden Jahres die Kopie eines entsprechenden Nachweises bei der / dem Kassenwart(in) vorgelegt wird. Auf Dauer nicht mehr Aktive erhalten den ermäßigten Beitrag, wenn bis zum genannten Termin ein schriftlicher Antrag beim Vereinsvorstand eingereicht wird.

Die Beiträge werden per Bankeinzug vom Konto der Mitglieder abgebucht.
Der Beitragseinzug erfolgt jeweils zum 01.03., ggf. am darauf folgenden nächsten Bankarbeitstag des Beitragsjahres.

2.  ARBEITSABGELTUNG

Alle männlichen und weiblichen Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Stichtag: 30.06.) sind verpflichtet jährlich 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Andernfalls wird dafür eine Abgeltung von 8€pro Stunde berechnet. Bei Eheleuten oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind die Arbeitsstunden beider Partner auch dann abgegolten, wenn ein Partner entsprechende Mehrstunden leistet. Die Arbeitsabgeltung wird jeweils am 01.12., ggf. am darauf folgenden Bankarbeitstag vom Bankkonto der Mitglieder eingezogen. Geleistete Arbeitsstunden werden in Abzug gebracht. Eine Ankündigung des Einzugs erfolgt nicht.

3.  SCHLÜSSEL TENNISANLAGE


Der Schlüssel für die Tennisanlage wird an Neumitglieder gegen eine Kaution von 10€ ausgegeben. Bei Austritt und Rückgabe des Schlüssels erfolgt die Rückerstattung.

4.  GASTSPIELERGEBÜHREN

Die Gebühr beträgt für Einzelspieler pro Platz und Stunde: Täglich ab 17Uhr, am Wochenende und an Feiertagen 13€, Montag bis Freitag bis 17Uhr 10€. Bei Buchung eines Platzes für 2 oder mehrere Stunden, verringert sich der Beitrag je Stunde um 2€. Spielen Gastspieler mit Mitgliedern verringert sich der Beitrag zur Hälfte, bei mehr als 2 Spielern entsprechend. Die Gastgebühren werden per Lastschrift oder mittels Zahlsystem PayPal beglichen.

5.  EINZELFALLENTSCHEIDUNG

In Einzel- oder Zweifelsfällen der Beitragspflicht bzw. Beitragshöhe entscheidet der Vereinsausschuss.


Obige Beitragssatzung wurde am Freitag, den 14. Dezember 2001 wie oben vorgegeben von der Mitgliederversammlung des TC Hollfeld 97 mit Mehrheit beschlossen und am 11. Dezember 2010, am 07. Februar 2014, sowie am 30.03.2019 mit Mehrheit der Mitglieder geändert.



Kassenwart, 1. Vorstand und 2. Vorstand



 

 

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